AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wandwerk-Stepan, Daniel Stepan, Bretzinger Str. 6, 74736 Hardheim (nachfolgend „Auftragnehmer“).
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Maler-, Lackier-, Putz-, Trockenbau-, Tapezier- und Wandgestaltungsarbeiten sowie damit verbundene Leistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen werden.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) wird nur vereinbart, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich festgehalten wird. Gegenüber Verbrauchern gilt die VOB/B nicht.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot gilt für vier Wochen ab Zugang.
- Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Bestätigung durch den Auftragnehmer in Textform zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung.
- Kostenvoranschläge sind unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wird für die Erstellung eines detaillierten Aufmaßes oder einer Planung eine Vergütung verlangt, wird dies vorab in Textform vereinbart.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
- Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Nicht aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
- Farbtöne, Strukturen und Oberflächen werden nach den vereinbarten Mustern ausgeführt. Herstellungs- und materialbedingte Abweichungen in Farbton und Struktur sind bei handwerklich gespachtelten oder verputzten Oberflächen technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar, solange sie den Gesamteindruck nicht erheblich beeinträchtigen.
- Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs, gilt § 650b BGB. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden gesondert vergütet; die hierfür erforderliche Mehrvergütung und etwaige Terminverschiebungen werden vor Ausführung in Textform abgestimmt.
- Zeigt sich während der Ausführung, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren — etwa verdeckte Feuchtigkeit, nicht tragfähige Untergründe oder Altbeschichtungen —, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und holt vor Ausführung dessen Zustimmung ein.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise stets einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Wird nach Aufwand abgerechnet, sind die vereinbarten Stundensätze sowie die Material- und Fahrtkosten maßgeblich. Ein Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde. Zeichnet sich eine nicht unwesentliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags ab, zeigt der Auftragnehmer dies unverzüglich an (§ 650 BGB).
- Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und nachgewiesenen Leistungen verlangen (§ 632a BGB).
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang und Abnahme zur Zahlung fällig. Der Werklohn wird mit Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung fällig (§ 641 BGB).
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Verzugszinsen betragen gegenüber Verbrauchern fünf, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsflächen rechtzeitig zugänglich, geräumt und arbeitsfähig sind. Bewegliche Einrichtungsgegenstände sind vom Auftraggeber zu entfernen, soweit dies nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
- Strom und Wasser werden vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für Fahrzeuge, Material und Gerüste ist im zumutbaren Umfang eine Abstell- beziehungsweise Lagermöglichkeit bereitzustellen.
- Der Auftraggeber weist vor Beginn der Arbeiten auf verdeckt verlaufende Leitungen, auf Vorschäden sowie auf besondere Eigenschaften des Untergrunds hin, soweit ihm diese bekannt sind.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf die gesetzlichen Rechte geltend machen. Nachweislich entstehende Mehrkosten, insbesondere Wartezeiten und vergebliche Anfahrten, sind zu erstatten.
§ 6 Ausführungsfristen
- Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Termine.
- Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, die eine fachgerechte Ausführung ausschließen, behördliche Maßnahmen, Lieferausfälle oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.
- Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen oder Zusatzleistungen verschieben vereinbarte Fertigstellungstermine in angemessenem Umfang.
§ 7 Abnahme
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Die Abnahme kann förmlich unter Aufnahme eines Protokolls erfolgen. Sie gilt zudem als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und dieser die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Ist der Auftraggeber Verbraucher, treten diese Wirkungen nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
- Nimmt der Auftraggeber das Werk in Gebrauch, ohne die Abnahme zu erklären, gilt dies nicht automatisch als Abnahme; die gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
§ 8 Mängelansprüche
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
- Mängelansprüche verjähren bei Arbeiten an einem Bauwerk in fünf Jahren, im Übrigen in zwei Jahren ab Abnahme. Die gesetzlichen Fristen bei Arglist bleiben unberührt.
- Keine Mängel sind Veränderungen, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Pflege, bauliche Veränderungen durch Dritte, Feuchtigkeit aus der Bausubstanz oder auf vom Auftraggeber vorgegebene Materialien und Untergründe zurückgehen, auf deren Risiken der Auftragnehmer hingewiesen hat.
- Beseitigt der Auftraggeber oder ein Dritter einen Mangel ohne vorherige Fristsetzung selbst, entfallen die Mängelansprüche insoweit, es sei denn, die Selbstvornahme war nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen — etwa in der Wohnung des Auftraggebers oder auf der Baustelle — oder im Fernabsatz, also ausschließlich über Telefon, E-Mail oder Internet, geschlossen wurde. Handelt es sich um einen Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB, gilt das Widerrufsrecht nach § 650l BGB mit gesondert erteilter Belehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Daniel Stepan, Wandwerk-Stepan, Bretzinger Str. 6, 74736 Hardheim, Telefon +49 1573 7410742, E-Mail info@wandwerk-stepan.de — mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Daniel Stepan, Wandwerk-Stepan, Bretzinger Str. 6, 74736 Hardheim, E-Mail info@wandwerk-stepan.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026